Externer Datenschutz in Siegen
Behörden, Organisationen und Unternehmen, bei denen mehr als 19 Mitarbeiter (auch Halbtagskräfte und Aushilfen!) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind vom Gesetz her verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ob Diebstahl oder Fahrlässigkeit - die Folgen eines Datenverlusts sind zukünftig noch verheerender. Neben empfindlichen Bußgeldern müssen Unternehmen auch mit einem Verlust ihrer Reputation in der Öffentlichkeit sowie einem Vertrauensverlust bei ihren Kunden rechnen.
Sprechen Sie uns zum Thema externer Datenschutzbeauftragter an – wir beraten Sie gerne.
Vorteile durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten:
- Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes, DSGVO und der Datensicherheit (juristische, betriebswirtschaftliche, technische und fachliche Aspekte)
- Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen
- Ständige Fort- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten
- Kalkulierbare Kosten
- Kein "Kündigungsschutz"
- Die Firma HEES GmbH haftet für Schäden, die verschuldet, also wenigstens fahrlässig verursacht wurden